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Leitung 

Die Kinder werden während jedem Halbtag von mindestens einer ausgebildeten Fachkraft im Vorschulbereich  betreut (nachfolgend «Leiterin» genannt). Je nach Anzahl Kinder werden weitere Betreuungspersonen eingesetzt. Die Leiterin/Betreuungsperson pflegt einen offenen und regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Nach Möglichkeit wird mindestens ein Elternanlass pro Jahr durchgeführt.

Aufnahme

Das Angebot der Spielgruppe Wim richtet sich an alle Vorschulkinder von 2.5 bis 5 Jahren. Die Vorspielgruppe ist für Kinder ab Laufalter bis 3 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen.

Anmeldung

Kinder, die bereits bei der Spielgruppe Wim angemeldet sind, sowie deren Geschwister, haben Vorrang. Sofern es genügend Platz hat, können auch Kinder während des Jahres aufgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular und gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr (August-Juli). Die Anmeldung für Vorspielgruppe ist gültig für 1 Semester. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald diese schriftlich bei Wim eingereicht. Das Kind muss persönlich anwesend sein. Der Kurs kann nicht übertragen werden. Vor der Anmeldung besteht für die Eltern nach Absprache mit Edina Hegedüs die Möglichkeit, alle Angebote mit dem Kind zusammen kennenzulernen.

Die Semesterbeiträge sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Kosten werden pro Quartal per Ende August, Ende November, Ende Februar und Ende Mai fällig. Bei Bezahlung via Postschalter entstehen Gebühren. Bitte in diesem Fall CHF 2.00 zusätzlich bezahlen! Bei nicht termingerechter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben. Wenn nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt wird, muss das Kind leider ausgeschlossen werden bis der Zahlungsnachweis der offenen Rechnung vorgelegt werden kann. Krankheit, ausserordentliche Ferien oder andere nicht besuchte Stunden können nicht rückvergütet werden. Versäumte Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden.

Ferien / Feiertage

Die Ferien und Feiertage sowie Brückentage richten sich nach dem Ferienplan derStadt Bern. Fällt der Kurs auf einen Feiertag oder Brückentag fällt dieser aus und wird nicht nachgeholt.

Jede Anmeldung endet per Ende Schuljahr ohne explizite Kündigung. Für das Folgejahr muss das Kind wieder neu angemeldet werden. Während des laufenden Schuljahres kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Brief an Edina Hegedüs erfolgen. Vor Beginn des neuen Schuljahres kann jeweils bis 30. April ohne Folgekosten vom Vertrag zurückgetreten werden. Nach diesem Termin sind CHF 200.00 Entschädigung pro Gruppe zu leisten. Der Wim Team behält sich das Recht vor, den Vertrag per sofort aufzulösen, falls ein Kind den Alltag massiv stört und es für alle untragbar wird (inkl. Rückvergütung des bereits bezahlten Semesterbetrages pro rata).

 

Versicherungen & Verantwortlichkeit

Die Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt bei der Wim Spielgruppe ist Sache der Eltern. Für mitgebrachte Spielsachen, Kleidung, Schmuck oder andere Gegenstände kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden. Bei Anmeldung für alle Wim-Angebote müssen allfällige gesundheitliche Probleme bekannt gegeben und Notfallinformationen ausgefüllt werden (Datenblatt). Die Leiterin kontaktiert in einer Notfallsituation den Kinderarzt.

Vor und nach dem Kurs sind die Eltern für ihr Kind verantwortlich. Es wird erwartet, dass das Kind pünktlich zum Kurs erscheint und abgeholt wird. Während der Anwesenheit der Eltern Elternanlässe/ Mini-Elki-Vorspielgruppe), liegt die Verantwortung und Aufsichtspflicht bei den Eltern. Der Spielgruppe Wim lehnt jede Haftung ab.

 

Ausfall

Fällt der Kurs aufgrund von Krankheit oder Unfall der Leiterin aus, erfolgt eine Rückerstattung und die Kurse können nicht nachgeholt werden.

 

Datenschutz

Um das Persönlichkeitsrecht aller Kinder zu wahren, werden Fotos immer nur anonymisiert auf öffentlichen Plattformen (sozialen Medien) veröffentlicht. Eltern dürfen nur Fotos von ihrem eigenen Kind machen bzw. veröffentlichen, für andere personenbezogene Aufnahmen braucht es immer das Einverständnis der betreffenden Person.

Stand: April 2024

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